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In 6 Schritten erkläre ich dir kurz und knapp die wichtigsten Aufgaben für dein erstes Bier. Damit du dein erstes selbstgebrautes Bier niemals vergisst :-)

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Bier selber brauen in 6 Schritten als gratis Download!

Einleitung

Als Hobbybrauer kennt man den Umgang mit dem Zoll und der jährlichen Zollanmeldung bereits. Ohne diese ist es in Deutschland nicht erlaubt Bier zu brauen. In diesem Artikel geht es aber um ein anderes Thema. Jeder, der einmal sein Bier mit zu einer öffentlichen Veranstaltung mitnehmen und dort ausschenken möchte, muss die mitzubringende Menge versteuern. Dieser Artikel beschreibt die Versteuerung für Wettbewerbe und geht auch auf Details zur Berechnung ein.

„Warum eigentlich? Ich habe mein jährliches Kontingent von 200 Liter noch nicht überschritten?“ 

Diese Fragen ließt man immer wieder im Internet. Das Problem ist, dass laut Gesetzgebung das privat gebraute Bier durch den Ausschank auf einer öffentlichen Veranstaltung, nicht mehr für den eigenen Bedarf gebraut wurde. Somit ist das mitgebrachte Bier steuerpflichtig!

Ich möchte mich in diesem Artikel weder positiv, noch negativ über diesen Umstand äußern, da das Thema in den Foren bereits hitzig diskutiert wird. Daher konzentriere ich mich in diesem Artikel darauf, euch strukturiert alle Informationen bereitzustellen, sodass eure Versteuerung beim Zoll zügig erledigt werden kann.

 

Wichtig: Alle Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr und beziehen sich auf das aktuelle Steuergesetz (02.2020). Ich bemühe mich diesen Artikel immer auf dem aktuellen Stand zu halten, aber prüft im Zweifel selbst noch einmal nach.

 

Unterlagen

Im Jahr 2019 haben mein Kumpel und ich auf der HBCON 19 bereits einmal ein Bier eingereicht. Für die Zulassung ist eine Versteuerung für den Wettbewerb unbedingt notwendig und eine Bescheinigung eures Hauptzollamts mitzubringen. Diese muss belegen, dass die mitgebrachte Menge an Bier ordentlich versteuert wurde.

 

Für den Wettbewerb

Benötigt wird ein formloser Versteuerungsnachweis eures Hauptzollamts. In der Regel erhaltet ihr nach erfolgreicher Versteuerung , also nach Zahlungseingang, einen Beleg, der dieses bestätigt. Bringt ihr nur eine Überweisungsbestätigung oder nur den ausgefüllten Antrag mit, werdet ihr nicht zum Wettbewerb zugelassen.

 

Für das Hauptzollamt

Für die Versteuerung bei eurem Hauptzollamt, benötigt man das sog. Formular „Steueranmeldung für Bier im Einzelfall“, auch bekannt als Formular 2075.  Auf www.zoll.de könnt ihr euch das Formular herunterladen. Einfach nach 2075 suchen.

Welches HZA für euch zuständig ist, hängt von eurem Wohnort ab. Das erfahrt ihr hier.

 

Ausfüllen

Die gezeigten Bilder sind nur zur Veranschaulichung und dienen hier als Muster. Bitte ladet euch das aktuelle und Original-Dokument auf der Seite des Zolls herunter!

Das Formular 2075 besteht aus 4 Bereichen. In den ersten Bereich tragt ihr eure persönlichen Daten ein. Der Eingangsvermerk kann genutzt werden, um den Grund für die Versteuerung anzugeben. Für die Versteuerung von Wettbewerben trage ich dort ein: „Heimbrau Convention 2020. Nachweis erforderlich!“. Im Feld „Unternehmensnummer“ könnt ihr eure Hobbybrauer Nummer von HZA eingeben.

In dem zweiten Bereich kreuzt ihr den Grund der Versteuerung an. Hier erkennt man schön, dass dieses Formular sich eher auf kommerzielle Brauereien konzentriert. Als Hobbybrauer setzen wir immer den Haken bei §14 Abs. 4 Nr. 2 BierStG (Herstellung ohne Erlaubnis). Das klingt komisch, ist aber korrekt.

Jetzt folgt der wichtigste Bereich des 2075 Formulars: Die Mengenangabe und Kostenberechnung. Da hier ein paar Dinge zu beachten sind, gehe ich auch auf die Berechnung ein. Zur Berechnung nehme ich als Beispiel ein Bier mit 12,7°P, von dem ich 10 Liter mit zum Wettbewerb nehme.

 

1. Spalte: Steuerklasse Grad Plato

Die Kosten berechnen sich nach der Stammwürze und der Menge des Bieres. Im Februar 2020 lag der Regelsteuersatz bei 0,787 Euro pro Hektoliter Bier. Das Formular ist so aufgebaut, dass die einzelnen Rechenschritte in 5 separaten Spalten dokumentiert werden. Diese Spalte definiert lediglich die Stammwürze in °P.

Die Stammwürze wird hier ohne Nachkommastellen angegeben. Hat euer Bier beispielsweise eine Stammwürze von 12,7 °P, könnt ihr hier 12 eintragen.

 

2. Spalte: Steuersatz je hl und Grad Plato

Hier tragt ihr einfach den aktuellen Regelsteuersatz ein. Zur Kontrolle schaut bitte auf der Seite des Zolls nach dem aktuellen Steuersatz. In meinem Beispiel trage ich hier also 0,787€ ein.

 

3. Spalte: Steuerbetrag je hl

In diese Spalte kommt dann das Ergebnis der Multiplikation aus Spalte 1 und Spalte 2. Bei mir also 12 * 0,787€ = 9,444€. Dieses Ergebnis darf auf zwei Nachkommastellen abgerundet werden. Daher trage ich 9,44€ in diese Spalte ein.

 

4. Spalte: Versteuerung Menge (in hl)

Ein Hektoliter sind 100 Liter. Für mein Beispiel mit 10 Litern müsste ich hier also 0,10 eintragen. Füllt ihr in 330ml Flaschen ab, könnte eure Menge Nachkommastellen haben. Hier dürft ihr dann wieder auf zwei Nachkommastellen abrunden. Nehmt ihr nur zwei 330ml Flaschen mit, ist die Menge also 0. (Dieses nur als Beispiel für die Berechnung. Die Wettbewerbe verlangen in der Regel mehr als nur 2 Flaschen Bier).

 

5. Spalte: Betrag

Am Ende folgt dann die Multiplikation des Steuerbetrags je hl x Versteuerung Menge (in hl). Bei mir sind das 9,44€ x 0,1 = 0,944€. Auch hier darf wieder auf zwei Nachkommastellen abgerundet werden. Somit ergibt sich für mich eine Steuerlast von 0,94€ für 10 Liter Bier mit 12,7°P.

 

Am unteren Ende der Tabelle summiert ihr alle Beträge und schreibt sie einmal als Zahl und einmal in Buchstaben nieder. Anschließend wird dieser Zettel unterschrieben. Die anderen Bereiche sind zur Dokumentation für das HZA und werden unausgefüllt mitverschickt.

Das war es schon. Eigentlich gar nicht so schwierig, oder?

 

Versenden

Nun wird das Formular eingescannt (Bei mir immer durch eine Handy-App) und per E-Mail an das HZA versendet. Vermerkt in der Mail noch einmal, dass ihr unbedingt eine Bestätigung benötigt. Die Adresse findet ihr auf der Homepage.

Nach einigen Tagen erhaltet ihr dann eine Kontonummer, auf der ihr den Betrag zügig überweisen solltet. So hat es immer bei mir funktioniert. Laut Forum gibt es aber wohl Unterschiede. In der Regel ist es so, dass ihr den Betrag unaufgefordert zahlen müsst. Dazu ist es wichtig, dass ihr eure Hobbybrauernummer auf dem Antrag (Unternehmensnummer) vermerkt und als Verwendungszweck bei der Überweisung mit angebt. Die Kontonummer befindet sich auf dem jährlichen Schreiben vom HZA (womit ihr auch eure Hobbybrauernummer zugesendet bekommt)

Erst nach Erhalt des Betrags, bekommt ihr die Bestätigung für eure Versteuerung für den Wettbewerb.

 

Nicht-deutsche Bürger

Der Artikel bezog sich auf Bürger, die in Deutschland wohnen. Für alle anderen ist der Prozess etwas anders. Erkundigt euch bitte beim Zoll über eure persönliche Situation. Es gibt Informationen im Hobbybrauer.de Forum, wo Leute aus Österreich das Geld direkt beim Grenzübergang bezahlen mussten.

Weitere Infos:

Informativer Forumsbeitrag: hier
Infos zum Versteuern von Bier: hier


Tobi auf Patreon

Kommentare

Danke, sehr hilfreich!

Hi Tobi,

vielen Dank für den guten Artikel.
Für den Maisels Hobbybrauerwettbewerb musst ich das jetzt auch machen 🙂

Eine Frage hätte ich aber… müsste für uns nicht eigentlich der ermäßigte Steuersatz gelten?
Also die 0,4407 €, da wir unter 5000 hl im Jahr produzieren?
Oder gilt das wieder nicht, weil es für einen Wettbewerb ist?

Brauen macht dann doch mehr Spaß wie Steuerrecht 😀

Vielen Dank

Moin Jürgen,

soweit ich weiß gilt das nur, wenn du eine offizielle Brauerei hast mit Steuerlager. Es hat sich aber glaube ich etwas getan, die letzten Monate, daher bin ich mir nicht sicher ob das noch so gilt.
LG

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