Gratis BRAUANLEITUNG!

In 6 Schritten erkläre ich dir kurz und knapp die wichtigsten Aufgaben für dein erstes Bier. Damit du dein erstes selbstgebrautes Bier niemals vergisst :-)

BIER SELBER BRAUEN

Bier selber brauen in 6 Schritten zum eigenen Bier!

Ab 2025 haben wir als Hobbybrauer noch mehr Glück, denn es ist keine Anmeldung mehr nötig und bis zu 500 Liter sind steuerfrei. Das Bierbrauen bleibt legal und unkompliziert, was im Vergleich zur Herstellung von Spirituosen ein echter Luxus ist. […]


hobbybrauer zoll anmelden

Ab 2025 haben wir als Hobbybrauer noch mehr Glück, denn es ist keine Anmeldung mehr nötig und bis zu 500 Liter sind steuerfrei. Das Bierbrauen bleibt legal und unkompliziert, was im Vergleich zur Herstellung von Spirituosen ein echter Luxus ist. In diesem Beitrag geht es um die neuen Regelungen für Hobbybrauer.

Ist Hobbybrauen legal?

Kurze Antwort: Ja!

In Deutschland ist das Herstellen von Bier für den Eigenbedarf legal und ab 2025 sind bis zu 500 Liter pro Jahr steuerfrei! Diese Änderung macht das Hobbybrauen noch attraktiver.

Das bedeutet für dich, dass du jederzeit und so häufig wie du willst im Jahr brauen kannst. Du musst nur darauf achten, dass du in Summe nicht über 500 Liter Bier kommst. Die Stammwürze ist dabei übrigens egal.

Diese Freimenge zählt nicht pro Person, sondern pro Haushalt! Wenn du in einer Hobbybrauer-Familie wohnst, dann gilt das zu berücksichtigen 😉

Nicht erlaubt ist die kommerzielle Verwendung deines Bieres. Du darfst es also nicht verkaufen oder irgendwo öffentlich anbieten.

Du musst dich übrigens als Hobbybrauer nicht an das Reinheitsgebot halten 🙂

Keine jährliche Meldepflicht mehr

Ab 2025 entfällt die Meldepflicht für Hobbybrauer, die bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei herstellen. Das Gesetz erlaubt uns somit eine noch einfachere und unbürokratische Herstellung von Bier zuhause, ohne dass wir dem Hauptzollamt eine Meldung machen müssen.

Du kannst also entspannt brauen, solange du die 500-Liter-Grenze nicht überschreitest.

Du darfst auch mehr als 500 Liter brauen!

Das Tolle an der neuen Gesetzeslage ab 2025 ist, dass du auch jederzeit mehr als 500 Liter brauen darfst! Legal ist das, du musst es nur versteuern.

Das klingt jetzt alles teuer, ist es aber aus meiner Sicht nicht. In einem früheren Beitrag habe ich erklärt, wie man sein Bier für einen Wettbewerb versteuert. Die gleiche Berechnung greift auch hier und hängt von der Stammwürze und der Menge ab.

Grob gesagt bewegen wir uns in einem Rahmen von 8-15 € pro 100 Liter Bier.

Per Gesetz müsst ihr allerdings jeden einzelnen Sud versteuern und könnt das Versteuern nicht bündeln, z.B. um es nur einmal im Jahr zu machen. Ich würde einfach mal beim Hauptzollamt anrufen und fragen, ob du es auch anders regeln kannst.

Fazit

Als Hobbybrauer haben wir eine große Freiheit. Im Vergleich zur Herstellung von Spirituosen haben wir Bier-Brauer echt gute Karten erwischt.

Ab 2025 wird es noch einfacher, da keine Anmeldung mehr nötig ist und bis zu 500 Liter steuerfrei gebraut werden können. Damit das so bleibt, sollten wir uns alle an die Spielregeln halten und die steuerlichen Regelungen beachten, falls wir mehr als 500 Liter brauen.

Selbst wenn du mehr als 500 Liter pro Jahr braust, sind die Kosten in meinen Augen wirklich noch OK.

Du hast gesehen: Die Bierherstellung ist unkompliziert und die steuerlichen Regelungen sind leicht zu handhaben.

Wer sich noch weiter informieren will, der schaut am besten mal hier auf der Homepage vom Zoll unter folgendem Link. Dort ist alles sehr gut erklärt.

Hier geht’s zum Zoll

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Kommentare

Servus,

du schreibst in deiner Vorlage von 0,2hl pro Jahr, müssten es nicht 2 hl sein?
Ich habs jetzt schon so übernommen und abgeschickt :-D… und mich hinterher erst gewundert…

Viele Grüße

Hallo Jürgen,

danke für die Rückmeldung. Der Beitrag wird von tausenden Hobbybrauern gelesen und niemanden ist dieser Fehler aufgefallen 🙂
Ich habe es korrigiert, aber es wird sich keiner deswegen bei dir beschweren.
Danke und liebe Grüße,
Tobi

Hallo Tobi,

Du schreibst, sobald man mehr als 200 Liter Bier pro Jahr braut, muss man die Gesamtmenge versteuern, verliert also die Freimenge. Ich weiß nicht, ob die Hauptzollämter in Deutschland das unterschiedlich handhaben, aber bei meinem zuständigen Hauptzollamt Augsburg musste ich bisher nur die Menge versteuern, die über den 200 Litern liegt. Außer, man hat was von den 200 Litern verschenkt, denn weil das nicht zum Eigenverbrauch war (die Freimenge gilt ausdrücklich nur für den Eigenverbrauch), musste man es immer versteuern.

Viele Grüße
Der Al.

Hallo,

interessant. Das höre ich das erste Mal. Wenn dem so ist, dann handhaben die das tatsächlich anders. 🙂

Danke für’s Teilen!

Tobi

Hallo Tobi,
Deine Seite hat mich ermutigt, das Brauen einfach Mal zu versuchen.

Zollanmeldung ist erledigt Ich Frage mich gerade: ab wann gilt der Brauversuch als Bier? Gerade als Anfänger können viele Fehler passieren. Ab welchem Schritt muss ich die Liter zählen und wann wäre es ein Fehlversuch?

Tolle Seite mit viel Inspiration.

Marco

Hi Marco,
das freut mich. Ich hoffe du wirst an dem Hobby Spaß haben. Falls du irgendwo nicht weiterkommst, schreibe mir gerne eine Mail.

Eigentlich ist es keine „Anmeldung“ sondern eher ein Mitteilen. Du teilst dem HZA mit, dass du Bier braust, aber nicht über den Freibetrag kommst. Dann kannst du direkt losbrauen. Anders ist es, wenn du wirklich etwas versteuern musst (Wettbewerb oder über 200 Liter). Sobald du die Hefe zugegeben hast, gilt das Produkt als vervollständigt und muss versteuert werden.

Für dich als Anfänger ist aber wichtig: Einfach im Januar dem HZA entsprechend melden, dass du Bier braust und dann kannst du brauen.

LG
Tobi

Hallo Tobi,
deine Seite ist wirklich eine riesige Fundgrube. Wir haben in der Kirchengemeinde jetzt eine Braugruppe. 11 Männer (eigentlich müssten es ja 12 plus Braumeister sein) wollen gemeinsam Bier brauen. Wir haben einen kleinen Raum angemietet, eine ehemalige Wurstküche, ideal für unsere Verhältnisse. Alles ist nun eingerichtet und nächste Woche wollen wir mit dem ersten Sud starten. Nur: wie ist das in unserem Fall mit der Steuer? Muss jeder sich beim Zoll melden? Gelten wir als ein Haushalt, weil wir ein gemeinsames Bräuhaus haben? Vielleicht gibt es ja auch andere Braugemeinschaften hier, wie macht Ihr das?
Viele Grüße,
Martin.

Hallo Martin,

danke für dein Kommentar. Das ist eine für Hobbybrauer ungewöhnliche Situation. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht so einfach als Hobbybrauerei durchgeht – weiß ich aber auch nicht. Um Probleme vorzubeugen einfach mal beim Zoll anrufen. Die helfen euch sicher weiter.

LG Tobi

Hallo,

danke für die tolle Vorlage. Kleine Anmerkung, bei meinem Hauptzollamt in Erfurt musste ich noch das Geburtsdatum angeben. Kann natürlich sein das es nicht bei allen Ämtern erforderlich ist.

Hallo Zusammen,
ich finde es super dass Ihr eine so große Brautruppe zusammen bekommen habt!
Da sicherlich jeder sein eigenes Bier mit nach Hause nehmen möchte, muss der Brauer beim Zoll einen Antrag auf „Herstellung von Bier ohne Erlaubnis nach § 5 Biersteuergesetz“ stellen. (Hobbybrauer dürfen nur für den Eigenverbrauch brauen und nichts verschenken oder verkaufen).
Vor dem Brautag muss dann dem Zollamt mitgeteilt werden, wann, wo und welche Menge gebraut wird. Ist die Würze dann fertig muss das Formular „2075 Steueranmeldung für Bier im Einzelfall“ ausgefüllt und die berechnete Steuer direkt ans Zollamt überwiesen werden.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sich nur einer als Brauer anmelden muss und dass ihr anschließend mit dem Bier machen könnt was ihr wollt.
Verkaufen ist aber so eine Sache, da dann das Ordnungsamt zuständig ist und die abstruse Forderungen haben, die für Euch nicht sinnvoll sind. Am besten umgeht man das ganze indem ihr ein Kässchen für eine freiwillige Spende aufstellt.
Da die zuständigen Zollämter das evtl. unterschiedlich handhaben, einfach mit den Zollamt telefonieren. Die sind sehr hilfsbereit und sagen einem auch wie das Formular genau ausgefüllt werden muss. Es klingt Alles Recht kompliziert, ist es aber nicht!
Ich wünsch Euch gutes Gelingen
und allzeit gut Sud!

Hallo zusammen –
also im Frühjahr 2023 meldete sich mein Zoll vom HZA Düsseldorf persönlich und telefonisch bei mir, und sagte mir ich müßte mich nicht jedes Jahr neu anmelden. Meine Nummer bliebe ja eh die gleiche … Hab den Eindruck die verschiedenen HZA handhaben das wirklich immer leicht unterschiedlich.

@Martin #7 >> hier muss sich jeder anmelden, mit seiner Heimadresse und dem Ort der „Brauerei“, dem der Sud ‚gehört‘. Wenn also 6 Hobbybrauer 3 ‚Pötte‘ auswärts kochen, melden sich 3 mit einem Brauort an, der nicht zuhause ist. Braut man nicht zuhause, muss ja eh alles, ohne Freimenge versteuert werden. Aber anrufen ist immer eine gute Idee, hab den Eindruck der Zoll schätz das bemühen alles korrekt abzuwickeln.

Grüße und Frohe Neues
Robert

Hallo Tobi,

Aktuell (Stand Dez. 2024) ist der Gesetzgeber noch dabei die Jährliche Freimenge von 200 auf 500 Litern zu erhöhen.

Zudem soll die Anzeigepflicht bei Beginn der Herstellung entfallen. Zukünftig besteht also nur noch die Pflicht, bei Überschreiten der Freimenge eine Steueranmeldung abzugeben .

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Gesetzentwurf zugestimmt … Nach meiner Kenntnis muss es dann in zweiter Lesung nochmal durch den Bundestag und wird erst gültig wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Also noch etwas warten.

Grüße von Heimbrauer Stammtisch Bremen.

Michael S.

Moin,

Breaking News…

Da war ich ja etwas zu früh…
Heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit ab morgen gültig…

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/387/VO
Seite 62 Artikel 47 und 48

Erhöhung der Freimenge auf 5 Hektoliter und Änderung der Anzeigepflicht.

Beste Grüße
Michael S.

Moin Michael,

danke für dein Kommentar. Das Thema habe ich natürlich mit großem Interesse verfolgt 🙂 Weil wir hier aber gerade einen Nachwuchs bekommen haben, komme ich nicht zum Schreiben. Werde es bei Gelegenheit updaten!

LG Tobi

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