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In 6 Schritten erkläre ich dir kurz und knapp die wichtigsten Aufgaben für dein erstes Bier. Damit du dein erstes selbstgebrautes Bier niemals vergisst :-)

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Eigentlich haben wir mit unserem Hobby wirklich Glück, dass das Bierbrauen aktuell vom Gesetz her legal ist und wir keine Auflagen bekommen. Jeder der sich schon mal mit dem Herstellen von Spirituosen beschäftigt hat wird diesen Luxus schätzen. Hobbybrauer Zoll […]


hobbybrauer zoll anmelden

Eigentlich haben wir mit unserem Hobby wirklich Glück, dass das Bierbrauen aktuell vom Gesetz her legal ist und wir keine Auflagen bekommen. Jeder der sich schon mal mit dem Herstellen von Spirituosen beschäftigt hat wird diesen Luxus schätzen. Hobbybrauer Zoll Anmeldung ist das Thema in diesem Beitrag.

Ist Hobbybrauen legal?

Kurze Antwort: Ja!

In Deutschland ist das Herstellen von Bier für den Eigenbedarf legal und bis 200 Liter pro Jahr steuerfrei! Ich hoffe dass sich das auch in Zukunft nicht ändern wird.

Das bedeutet für dich, dass du jederzeit und so häufig wie du willst im Jahr brauen kannst. Du musst nur aufpassen, dass du in Summe nicht über 200 Liter Bier kommst. Die Stammwürze ist dabei übrigens egal.

Diese Freimenge zählt nicht pro Person, sondern pro Haushalt! Wenn du in einer Hobbybrauer-Familie wohnst, dann gilt das zu berücksichtigen 😉

Nicht erlaubt ist die kommerzielle Verwendung deines Bieres. Du darfst es also nicht verkaufen oder irgendwo öffentlich anbieten.

Du musst dich übrigens als Hobbybrauer nicht an das Reinheitsgebot halten 🙂

Hobbybrauer Zoll: Die jährliche Meldepflicht

Das Gesetz erlaubt uns also die steuerbefreite Herstellung von Bier zuhause. Dafür müssen wir aber einmal im Jahr melden, dass wir in dem Jahr Bier brauen und nicht über den Steuerfreibetrag kommen werden.

Konkret müssen folgende Infos dem Hauptzollamt vorgelegt werden:

  • Adresse des Haushalts
  • Die Menge an Bier die du dieses Jahr braust (Schätzung)

Hobbybrauer Zoll anmelden!

Die Meldepflicht ist in unter 5 Minuten erledigt. Wenn du dein Hauptzollamt bereits kennst, dann sogar noch schneller.

Hier findest du dein zuständiges HZA: Liste der Hauptzollämter. Einfach PLZ eingeben und dann die E-Mail Adresse kopieren.

Im nächsten Schritt nimmst du folgende E-Mail Vorlage, änderst die Platzhalter ab und schickst die Mail an dein HZA.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass ich in meinem Haushalt, [ADRESSE], im Jahr [JAHR], als Heimbrauer 
Bier herstellen werde. Am [DATUM] ist der erste Sud geplant, ca. 20 Liter Vollbier mit 12°P Stammwürze.

Ich werde voraussichtlich die steuerliche Freimenge (derzeit 2hl) in diesem Jahr nicht überschreiten. 
Das Steuerformular 2075 ist mir bekannt und wird im Falle einer Überschreitung der Freimenge angewendet.

Vielen Dank

Nach ein paar Tagen erhältst du dann die Bestätigung per Post.

Du musst da aber nicht drauf warten und kannst direkt losbrauen!

Du darfst auch mehr als 200 Liter brauen!

Das tolle an der aktuellen Gesetzeslage ist, dass du auch jederzeit mehr als 200 Liter brauen darfst! Legal ist das, du muss es nur versteuern.

Das klingt jetzt alles teuer, ist’s aber aus meiner Sicht nicht. In diesem Beitrag habe ich schon mal erklärt, wie man sein Bier für einen Wettbewerb versteuert. Die gleiche Berechnung greift auch hier und hängt von der Stammwürze und der Menge ab.

Grob gesagt bewegen wir uns in einem Rahmen von 8-15 € pro 100 Liter Bier.

Per Gesetz müsst ihr allerdings jeden einzelnen Sud versteuern und könnt das Versteuern nicht bündeln z.B. um es nur einmal im Jahr zu machen. Ich würde einfach mal beim Hauptzollamt anrufen und fragen, ob du es auch anders regeln kannst.

Fazit

Als Hobbybrauer haben wir eine große Freiheit. Im Vergleich zum Hochprozentigen haben wir Bier-Brauer echt gut Karten erwischt.

Damit das so bleibt, sollten wir uns alle aber an die Spielregeln halten und unsere Bierherstellung ordnungsgemäß beim Zoll melden. Das geht sehr schnell und hat für dich keine finanziellen Nachteile.

Selbst wenn du mehr als 200 Liter pro Jahr braust, sind die Kosten in meinen Augen wirklich noch OK.

Du hast gesehen: Die Bierbrauen Zollanmeldung ist super einfach und schnell.

Wer sich noch weiter informieren will, der schaut am besten mal hier auf der Homepage vom Zoll unter folgendem Link. Dort ist alles sehr gut erklärt.

Hier geht’s zum Zoll


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Kommentare

Servus,

du schreibst in deiner Vorlage von 0,2hl pro Jahr, müssten es nicht 2 hl sein?
Ich habs jetzt schon so übernommen und abgeschickt :-D… und mich hinterher erst gewundert…

Viele Grüße

Hallo Jürgen,

danke für die Rückmeldung. Der Beitrag wird von tausenden Hobbybrauern gelesen und niemanden ist dieser Fehler aufgefallen 🙂
Ich habe es korrigiert, aber es wird sich keiner deswegen bei dir beschweren.
Danke und liebe Grüße,
Tobi

Hallo Tobi,

Du schreibst, sobald man mehr als 200 Liter Bier pro Jahr braut, muss man die Gesamtmenge versteuern, verliert also die Freimenge. Ich weiß nicht, ob die Hauptzollämter in Deutschland das unterschiedlich handhaben, aber bei meinem zuständigen Hauptzollamt Augsburg musste ich bisher nur die Menge versteuern, die über den 200 Litern liegt. Außer, man hat was von den 200 Litern verschenkt, denn weil das nicht zum Eigenverbrauch war (die Freimenge gilt ausdrücklich nur für den Eigenverbrauch), musste man es immer versteuern.

Viele Grüße
Der Al.

Hallo,

interessant. Das höre ich das erste Mal. Wenn dem so ist, dann handhaben die das tatsächlich anders. 🙂

Danke für’s Teilen!

Tobi

Hallo Tobi,
Deine Seite hat mich ermutigt, das Brauen einfach Mal zu versuchen.

Zollanmeldung ist erledigt Ich Frage mich gerade: ab wann gilt der Brauversuch als Bier? Gerade als Anfänger können viele Fehler passieren. Ab welchem Schritt muss ich die Liter zählen und wann wäre es ein Fehlversuch?

Tolle Seite mit viel Inspiration.

Marco

Hi Marco,
das freut mich. Ich hoffe du wirst an dem Hobby Spaß haben. Falls du irgendwo nicht weiterkommst, schreibe mir gerne eine Mail.

Eigentlich ist es keine „Anmeldung“ sondern eher ein Mitteilen. Du teilst dem HZA mit, dass du Bier braust, aber nicht über den Freibetrag kommst. Dann kannst du direkt losbrauen. Anders ist es, wenn du wirklich etwas versteuern musst (Wettbewerb oder über 200 Liter). Sobald du die Hefe zugegeben hast, gilt das Produkt als vervollständigt und muss versteuert werden.

Für dich als Anfänger ist aber wichtig: Einfach im Januar dem HZA entsprechend melden, dass du Bier braust und dann kannst du brauen.

LG
Tobi

Hallo Tobi,
deine Seite ist wirklich eine riesige Fundgrube. Wir haben in der Kirchengemeinde jetzt eine Braugruppe. 11 Männer (eigentlich müssten es ja 12 plus Braumeister sein) wollen gemeinsam Bier brauen. Wir haben einen kleinen Raum angemietet, eine ehemalige Wurstküche, ideal für unsere Verhältnisse. Alles ist nun eingerichtet und nächste Woche wollen wir mit dem ersten Sud starten. Nur: wie ist das in unserem Fall mit der Steuer? Muss jeder sich beim Zoll melden? Gelten wir als ein Haushalt, weil wir ein gemeinsames Bräuhaus haben? Vielleicht gibt es ja auch andere Braugemeinschaften hier, wie macht Ihr das?
Viele Grüße,
Martin.

Hallo Martin,

danke für dein Kommentar. Das ist eine für Hobbybrauer ungewöhnliche Situation. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht so einfach als Hobbybrauerei durchgeht – weiß ich aber auch nicht. Um Probleme vorzubeugen einfach mal beim Zoll anrufen. Die helfen euch sicher weiter.

LG Tobi

Hallo,

danke für die tolle Vorlage. Kleine Anmerkung, bei meinem Hauptzollamt in Erfurt musste ich noch das Geburtsdatum angeben. Kann natürlich sein das es nicht bei allen Ämtern erforderlich ist.

Hallo Zusammen,
ich finde es super dass Ihr eine so große Brautruppe zusammen bekommen habt!
Da sicherlich jeder sein eigenes Bier mit nach Hause nehmen möchte, muss der Brauer beim Zoll einen Antrag auf „Herstellung von Bier ohne Erlaubnis nach § 5 Biersteuergesetz“ stellen. (Hobbybrauer dürfen nur für den Eigenverbrauch brauen und nichts verschenken oder verkaufen).
Vor dem Brautag muss dann dem Zollamt mitgeteilt werden, wann, wo und welche Menge gebraut wird. Ist die Würze dann fertig muss das Formular „2075 Steueranmeldung für Bier im Einzelfall“ ausgefüllt und die berechnete Steuer direkt ans Zollamt überwiesen werden.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sich nur einer als Brauer anmelden muss und dass ihr anschließend mit dem Bier machen könnt was ihr wollt.
Verkaufen ist aber so eine Sache, da dann das Ordnungsamt zuständig ist und die abstruse Forderungen haben, die für Euch nicht sinnvoll sind. Am besten umgeht man das ganze indem ihr ein Kässchen für eine freiwillige Spende aufstellt.
Da die zuständigen Zollämter das evtl. unterschiedlich handhaben, einfach mit den Zollamt telefonieren. Die sind sehr hilfsbereit und sagen einem auch wie das Formular genau ausgefüllt werden muss. Es klingt Alles Recht kompliziert, ist es aber nicht!
Ich wünsch Euch gutes Gelingen
und allzeit gut Sud!

Hallo zusammen –
also im Frühjahr 2023 meldete sich mein Zoll vom HZA Düsseldorf persönlich und telefonisch bei mir, und sagte mir ich müßte mich nicht jedes Jahr neu anmelden. Meine Nummer bliebe ja eh die gleiche … Hab den Eindruck die verschiedenen HZA handhaben das wirklich immer leicht unterschiedlich.

@Martin #7 >> hier muss sich jeder anmelden, mit seiner Heimadresse und dem Ort der „Brauerei“, dem der Sud ‚gehört‘. Wenn also 6 Hobbybrauer 3 ‚Pötte‘ auswärts kochen, melden sich 3 mit einem Brauort an, der nicht zuhause ist. Braut man nicht zuhause, muss ja eh alles, ohne Freimenge versteuert werden. Aber anrufen ist immer eine gute Idee, hab den Eindruck der Zoll schätz das bemühen alles korrekt abzuwickeln.

Grüße und Frohe Neues
Robert

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