Warum eine Versteuerung für Wettbewerbe? Jeder, der einmal sein Bier mit zu einer öffentlichen Veranstaltung mitnehmen und dort ausschenken möchte, muss die mitzubringende Menge versteuern. Dieser Beitrag beschreibt die Versteuerung für Wettbewerbe und geht auch auf Details zur Berechnung ein.
Zusätzlich müsst ihr natürlich wie sonst auch eure Hobbybrauerei beim beim Zoll anmelden!
Laut Gesetzgebung ist das privat gebraute Bier durch den Ausschank auf einer öffentlichen Veranstaltung, nicht mehr für den eigenen Bedarf gebraut. Somit ist das mitgebrachte Bier steuerpflichtig!
Wichtig: Alle Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr und beziehen sich auf das aktuelle Steuergesetz (10.2023). Ich bemühe mich diesen Artikel immer auf dem aktuellen Stand zu halten, aber prüft im Zweifel selbst noch einmal nach.
Inhaltsverzeichnis
Unterlagen
Im Jahr 2019 haben mein Kumpel und ich auf der HBCON 19 bereits einmal ein Bier eingereicht. Dazu mussten verschiedene Dokumente ausgefüllt werden.
Für den Wettbewerb
Die Infos und Dokumente, die ihr beim Wettbewerb einreichen müsst, sind tatsächlich abhängig vom Wettbewerb. Manchmal braucht ihr gar nichts, manchmal nur ein Name für euer Bier und manchmal das ganze Rezept.
Informiert euch einfach einmal selbst – in der Regel gibt es ausführliche FAQ zu jeder Veranstaltung.
Für das Hauptzollamt
Für die Versteuerung bei eurem Hauptzollamt, benötigt man das sog. Formular „Steueranmeldung für Bier im Einzelfall“, auch bekannt als Formular 2075.
Auf www.zoll.de könnt ihr euch das Formular herunterladen. Einfach nach 2075 suchen.
Welches HZA für euch zuständig ist, hängt von eurem Wohnort ab. Das erfahrt ihr hier.
Ausfüllen
Die gezeigten Bilder sind nur zur Veranschaulichung und dienen hier als Muster. Bitte ladet euch das aktuelle und Original-Dokument auf der Seite des Zolls herunter!
Hinweis: Das Formular hat sich über die Jahre verändert und sieht aktuell etwas anders aus. Die Berechnungen sind aber identisch.
Im Feld „Unternehmensnummer“ könnt ihr eure Hobbybrauer Nummer von HZA eingeben.
In dem zweiten Bereich kreuzt ihr den Grund der Versteuerung an. Hier erkennt man schön, dass dieses Formular sich eher auf kommerzielle Brauereien konzentriert. Als Hobbybrauer setzen wir immer den Haken bei §14 Abs. 4 Nr. 2 BierStG (Herstellung ohne Erlaubnis). Das klingt komisch, ist aber korrekt.
Jetzt folgt der wichtigste Bereich des 2075 Formulars: Die Mengenangabe und Kostenberechnung. Da hier ein paar Dinge zu beachten sind, gehe ich auch auf die Berechnung ein. Zur Berechnung nehme ich als Beispiel ein Bier mit 12,7°P, von dem ich 10 Liter mit zum Wettbewerb nehme.
1. Spalte: Steuerklasse Grad Plato
Die Kosten berechnen sich nach der Stammwürze und der Menge des Bieres. Im Oktober 2023 lag der Regelsteuersatz bei 0,787 Euro pro Hektoliter Bier. Das Formular ist so aufgebaut, dass die einzelnen Rechenschritte in 5 separaten Spalten dokumentiert werden. Diese Spalte definiert lediglich die Stammwürze in °P.
Die Stammwürze wird hier ohne Nachkommastellen angegeben. Hat euer Bier beispielsweise eine Stammwürze von 12,7 °P, könnt ihr hier 12 eintragen.
2. Spalte: Steuersatz je hl und Grad Plato
Hier tragt ihr einfach den aktuellen Regelsteuersatz ein. Zur Kontrolle schaut bitte auf der Seite des Zolls nach dem aktuellen Steuersatz. In meinem Beispiel trage ich hier also 0,787€ ein.
3. Spalte: Steuerbetrag je hl
In diese Spalte kommt dann das Ergebnis der Multiplikation aus Spalte 1 und Spalte 2. Bei mir also 12 * 0,787€ = 9,444€. Dieses Ergebnis darf auf zwei Nachkommastellen abgerundet werden. Daher trage ich 9,44€ in diese Spalte ein.
4. Spalte: Versteuerung Menge (in hl)
Ein Hektoliter sind 100 Liter. Für mein Beispiel mit 10 Litern müsste ich hier also 0,10 eintragen. Füllt ihr in 330ml Flaschen ab, könnte eure Menge Nachkommastellen haben.
Hier dürft ihr dann wieder auf zwei Nachkommastellen abrunden. Nehmt ihr nur zwei 330ml Flaschen mit, ist die Menge also 0. (Dieses nur als Beispiel für die Berechnung. Die Wettbewerbe verlangen in der Regel mehr als nur 2 Flaschen Bier).
5. Spalte: Betrag
Am Ende folgt dann die Multiplikation des Steuerbetrags je hl x Versteuerung Menge (in hl). Bei mir sind das 9,44€ x 0,1 = 0,944€. Auch hier darf wieder auf zwei Nachkommastellen abgerundet werden. Somit ergibt sich für mich eine Steuerlast von 0,94€ für 10 Liter Bier mit 12,7°P.
Am unteren Ende der Tabelle summiert ihr alle Beträge und schreibt sie einmal als Zahl und einmal in Buchstaben nieder. Anschließend wird dieser Zettel unterschrieben. Die anderen Bereiche sind zur Dokumentation für das HZA und werden unausgefüllt mitverschickt.
Das war es schon. Eigentlich gar nicht so schwierig, oder?
Versenden
Nun wird das Formular eingescannt (Bei mir immer durch eine Handy-App) und per E-Mail an das HZA versendet.
Ihr müsst den Betrag dann unverzüglich an die Kontonummer des HZA überweisen. Dazu ist es wichtig, dass ihr eure Hobbybrauernummer auf dem Antrag (Unternehmensnummer) vermerkt und als Verwendungszweck bei der Überweisung mit angebt.
Die Kontonummer befindet sich auf dem jährlichen Schreiben vom HZA (womit ihr auch eure Hobbybrauernummer zugesendet bekommt) oder ihr sucht sie euch im Internet heraus / ruft einfach an.
Eine Bestätigung bekommt ihr nicht und braucht ihr in der Regel auch nicht. Ausnahme ist die deutsche Meisterschaft von Störtebeker.
Nicht-deutsche Bürger
Der Artikel bezog sich auf Bürger, die in Deutschland wohnen. Für alle anderen ist der Prozess etwas anders. Erkundigt euch bitte beim Veranstalter.
Weitere Infos:
Infos zum Versteuern von Bier: hier
Cheers,
Tobi
Kommentare
Danke, sehr hilfreich!
Hi Tobi,
vielen Dank für den guten Artikel.
Für den Maisels Hobbybrauerwettbewerb musst ich das jetzt auch machen 🙂
Eine Frage hätte ich aber… müsste für uns nicht eigentlich der ermäßigte Steuersatz gelten?
Also die 0,4407 €, da wir unter 5000 hl im Jahr produzieren?
Oder gilt das wieder nicht, weil es für einen Wettbewerb ist?
Brauen macht dann doch mehr Spaß wie Steuerrecht 😀
Vielen Dank
Moin Jürgen,
soweit ich weiß gilt das nur, wenn du eine offizielle Brauerei hast mit Steuerlager. Es hat sich aber glaube ich etwas getan, die letzten Monate, daher bin ich mir nicht sicher ob das noch so gilt.
LG
Moin Tobi,
sehr gute Darstellung und sehr gute Erläuterungen, klasse und vielen Dank.
Hallo Jürgen und Tobi,
der vergünstigte Steuersatz gilt (seit 2022) nur noch für „unabhängigen Brauereien“ MIT Steuerlager ( § 2 Steuertarif Abs. 2 und 3 im Biersteuergesetz (BierStG)). Und solange du kein Steuerlager hast, muss du den normalen Steuersatz von 0,787 €/hl/°P bezahlen.
Grüße
niltz
Hallo Tobi,
vielen Dank für die Erklärungen zum korrekten Ausfüllen der Steueranmeldung 2075.
Eine Anmerkung habe ich dazu:
Nachdem ich nach deinen Angaben das Formular ausgefüllt habe hat mit das Hauptzollamt Köln geschrieben, ich hätte bei der Berechnung der Steueranmeldung einen Rundungsfehler und will mir die Bescheinigung erst zusenden, wenn ich die 0,01 EUR !!! Differenz überwiesen habe.
Es wird in diesem Fall wohl kaufmännisch gerundet und nicht auf zwei Nachkommastellen abgerundet, wie du geschrieben hast (5. Spalte: Betrag).
Viele Grüße
Martin
Hi Martin, danke für den Hinweis. Mein HZA handhabt das anders. Interessant! LG Tobi